Heilpraktikerabrechnung

Unsere Tätigkeit als Heilpraktiker wird über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Die Dauer der Therapie liegt bei ca. 40-90 Minuten. Das Honorar der Heilpraktikertätigkeit variiert je nach Behandlungsaufwand zwischen 60-90 Euro. Ein höherer Kostenaufwand z.B. durch Material oder Medikamente wird abgesprochen.

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Heilpraktikerkosten. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.

Viele private Krankenkassen und die Beihilfestellen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab und erstatten diese in unterschiedlicher Höhe und zu verschiedenen Anteilen. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob und in welcher Höhe die Kosten eines Heilpraktikers übernommen werden.

Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig.

Als Orientierungshilfe für eine angemessene Vergütung existiert seit 1926 ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), welches jedoch seit 1985 weder erneuert noch der wirtschaftlichen Situation angepasst worden ist.

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass unsere Rechnungsstellung unabhängig von einer möglichen Erstattung seitens Ihrer Versicherung erfolgt und nicht übernommene Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind.

Auf einen Blick:
Abrechnung über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Kostenerstattung durch:

( Je nach abgeschlossenen Vertrag )

  • Zusatzversicherungen inkl Heilpraktikerleistung
  • Private Versicherung
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahler